Heizungscheck nach EnSimiMaV

Der Heizungscheck ist seit dem
01. Oktober 2022 Pflicht und muss laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav) bis 2024 für fast alle Gasheizungen in Deutschland durchgeführt werden.

Die Heizungsprüfung nach EnSimiMaV

Bei der Heizungsprüfung nach EnSimiMaV handelt es sich um eine Analyse, welches Optimierungspotential der eigenen Heizung aufzeigt. Mittels Checkliste nimmt der Fachmann auf, welche Potenziale er am Heizungssystem erkennen kann, hierbei werden folgende Aspekte untersucht:

Sind die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert. Ist eine zeitgemäße Regelungstechnik verbaut und ist diese entsprechen konfiguriert?

Ist die Heizung hydraulisch abgeglichen und inwiefern ist dieses umsetzbar?

Sind effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt und sind diese entsprechend eingestellt?

Inwieweit sollten Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden?

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Heizungscheck?

Der Heizungsprofi hat im Heizungscheck nicht nur das Heizgerät im Fokus, sondern die Anlage in ihrer Gesamtheit.

Im Unterschied zur Heizungswartung geht es nicht darum, die Funktionstüchtigkeit der Heizungsanlage zu gewährleisten und das Gerät zu reinigen.

Es geht vielmehr darum, die Heiztechnik zu bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten für eine optimale Wärmeerzeugung aufzuzeigen.

Handelt es sich um einen Heizungscheck nach DIN EN 15378?

Der Heizungscheck nach DIN EN 15378 ist ein genormtes Verfahren, bei dem im Vergleich zum Heizungscheck nach EnSimiMaV einige Punkte mehr beurteilt werden. 

Ein wesentlicher Unterschied ist, dass verschiedene Messungen durchgeführt und protokoliert werden. Der Heizungscheck nach DIN 15378 hat den Charakter einer Energieberatung in Bezug auf das Heizungssystem.

Auch dieser Check wird von uns angeboten, gerne beraten wir Sie hierzu.

Was folgt nach dem Heizungscheck?

Laut Verordnung muss der Hausbesitzer bis zum 15. September 2024 das Heizungssystem entsprechend des Heizungschecks optimieren lassen.
Es sollte im eignen Interesse des Besitzers sein, dass die aus dem Heizungscheck resultierenden Maßnahmen umgesetzt werden. Schließlich entsteht die Einsparung natürlich erst durch die Umsetzung der Maßnahmen.

Über Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich, die Optimierung von Pumpen oder neue Dämmungen erhalten Sie im Anschluss gerne ein kostenfreies Angebot.

Je nach Anlage können Maßnahmen zur Optimierung wie zum Beispiel die Einstellung des Heizintervalls direkt am Tag des Heizungschecks gegen Aufpreis erledigt werden.

Sie haben Fragen!

Telefonnummer: 0641 20100-500
E-Mail: info@rt-bs.de

Öffnungszeiten:
Montags-Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Was kostet der Heizungscheck?
Wie kann ich beauftragen?

Für ein Einfamilienhaus kostet der Heizungscheck inklusive Fahrtkosten und Dokumentationsaufwand

149,-€
zzgl. MwSt. 

Bei Mehrfamilienhäusern erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.